Willkommen bei der KFT

Die Kommission Forschungstauchen Deutschland (KFT) ist ein eingetragener Berufsverband der in Deutschland ansässigen Forschungseinrichtungen, die wissenschaftliches Tauchen auf Grundlage der geltenden nationalen Bestimmungen und Regelwerke durchführen. Mitglieder des Berufsverbandes sind insbesondere Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen die „geprüfte Forschungstaucher:innen“ beschäftigen, die in Deutschland nach DGUV Regel 101-023 anerkannten Ausbildungsbetriebe für Forschungstaucher:innen, die Prüfungskommission für Forschungstaucher:innen der DGUV und das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMBF). Weiterlesen

Neues

Neue KFT Handlungsempfehlungen

Ab sofort können im Downloadbereich die KFT Handlungsempfehlung 9 und 10 heruntergeladen werden.

Die Handlungsempfehlung 9 behandelt KFT – Taucheinsatzleiterschulungen gemäß DGUV Regel 101- 023 Abschnitt 5. Sie gibt wertvolle Hinweise für Ausbildungsbetriebe und strebt eine Vereinheitlichung der Schulungen an.

Die Handlungsempfehlung 10 behandelt die Erforderliche Qualifikation für die Durchführung von Taucherarbeiten im Geltungsbereich der DGUV. Hier wird ein Vergleich zwischen Arbeiten unter Wasser im Bereich gewerbsmäßige Taucherarbeiten, im Bereich Hilfsdienstleistungen und im Bereich Wissenschaft sowie wissenschaftliches Monitoring aufgezeigt. Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden dargestellt.

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Newsletter der KFT 042026

Der neueste Newsletter der KFT behandelt folgende Themen:

  • Ausbilder:innen-Treffen 04.02.2026
  • KFT-Jahrestagung 04.-05.02.2025
  • Neue Aufstellung des Sprecherrates
  • KFT-Handlungsempfehlung 04 (Herstellung von Nitrox-Gasgemischen) – Moodle-Kurs.
  • KFT-Handlungsempfehlung 09 (Taucheinsatzleiterschulung)
  • KFT-Handlungsempfehlung 10 (Vergleiche des beruflichen Tauchens)
  • DGUV Regel 101-023 auf Englisch verfügbar
  • Neues aus dem ESDP
  • Termine der Ausbildungen im Jahr 2026

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FAQ zu den wichtigsten Themen rund ums Forschungstauchen

Allgemeine Fragen

Kann man als Quereinsteiger als Forschungstaucher:in in Deutschland tätig sein?

Die berufliche Qualifikation für wissenschaftliches Tauchen in Deutschland ist der/die “Geprüfte:r Forschungstaucher:in”.
Zur Ausbildung gibt es zwei grundsätzliche Pfade: die Vollausbildung für Tauchanfänger:innen (von den Ausbildungsbetrieben meist an den Universitäten angeboten) und die verkürzte Ausbildung, die auf einer Sporttauchqualifikation gemäß GDL**, Advanced Sports Diver oder einem Äquivalent beruhen. Weitere Infos sind auf der Homepage unter “Ausbildung” zu finden.
Wer eine wissenschaftliche europäische Tauchlizenz gemäß dem European Scientific Diver (ESD) von einem Vollmitgliedstaat des European Scientific Diving Panel (ESDP) inne hat, kann diese als Äquivalent der deutschen Lizenz “Geprüfte:r Forschungstaucher:in” anerkennen lassen.
Wer eine andere professionelle Tauchlizenz hat (z.B. der American Academy of Underwater Science (AAUS)) inne hat, kann über einen Crossover einen Kompetenztest vor einer Prüfungskommission der DGUV ablegen, um die deutsche Lizenz zu erlangen. Die Prüfung beinhaltet Schwimm- und Schnorchelleistungen, die Erfüllung einer wissenschaftlichen Aufgabe als Tauchgruppe im Feld sowie eine theoretische Prüfung. Siehe KFT-Handlungsempfehlung 06: “Crossover Verfahren zur Anerkennung nationaler und internationaler vergleichbarer Ausbildungen als “Geprüfte:r Forschungstaucher:in” gemäß DGUV Regel 101-023 „Forschungstauchen“.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an einem Crossover-Kurs teilzunehmen?

Siehe KFT-Handlungsempfehlung 6: “Crossover Verfahren zur Anerkennung nationaler und internationaler vergleichbarer Ausbildungen als “Geprüfte:r Forschungstaucher:in” gemäß DGUV Regel 101-023 „Forschungstauchen“.

Brauche ich ein solches kommerzielles Zertifikat, um als Biologe/Biologin unter Wasser zu arbeiten?

In Deutschland gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Dachverband der Unfallversicherungsträger Regelwerke vor, die sicheres Arbeiten gewährleisten sollen. 

Für wissenschaftliche Arbeiten mit dem autonomen Leichttauchgerät gilt die DGUV Regel 101-023 “Forschungstauchen”. Nach dieser Regel werden in Deutschland Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zu Forschungstaucher:innen ausgebildet und im Rahmen einer in den meisten Fällen zweitägigen Prüfung vor einer Prüfungskommission der DGUV als Geprüfte Foschungstaucher:innen anerkannt. Die DGUV stellt dann die Lizenz “Geprüfte:r Forschungstaucher:in” aus.
Ausländische Ausbildungen werden dann anerkannt, wenn sie im Rahmen des European Scientific Panels als Äquivalent anerkannt sind.

Fragen zur Ausbildung und zu den Kursen

Was sind die Voraussetzungen, um eine Ausbildung zum/zur Forschungstaucher:in zu machen?

Die Eingangsvoraussetzungen variieren zwischen den Ausbildungsbetrieben in Bezug auf die Eingangsvoraussetzungen, je nach Art der Ausbildung (Vollausbildung setzt keine Taucherfahrung voraus, Verkürzte Ausbildung setzt DGL**/ Advanced Sports Diver oder Äquivalent sowie alle im Ausbildungsplan der DGUV Regel 101-023 “Forschungstauchen” aufgeführten Tauchgänge und -stunden voraus). Unterschiede bestehen zusätzlich zum Zeitpunkt, zu dem die Nachweise vorliegen müssen.
Spätestens zur Prüfungsanmeldung bei der Prüfungskommission der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen vorliegen: 

  • Gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung A 3.1.5 Taucherarbeiten (Vordruck findet sich in der Prüfungsordnung der KFT)
  • Bescheinigung zur Ersten Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) durch anerkannte Ausbildungsorganisation, nicht älter als 24 Monate
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber, nicht älter als 10 Jahre
Gibt es ehrenamtliche Mitarbeit beim Forschungstauchen?

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist beim Forschungstauchen aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich. 

Wo kann ich mich für die Ausbildung zum/zur geprüfte:n Forschungstaucher:in bewerben?

Antwort: Aktuell gibt es sieben Ausbildungsbetriebe in Deutschland, welche die Ausbildung anbieten. Auf der KFT-Homepage sind diese Betriebe mit Links aufgelistet. Auf deren Seiten der Betriebe sind die individuellen Bewerbungsfristen, Konditionen und Termine aufgeführt Berufsgenossenschaftlich zugelassene Ausbildungsbetriebe in Deutschland – Kommission Forschungstauchen Deutschland.

Was mache ich, wenn ich mein Forschungstauch-Zertifikat verloren habe?

Für die Ausstellung der Zertifikate ist die Prüfungskommission der DGUV verantwortlich. Ein neues Zertifikat wird von der zuständigen Stelle (Prüfungskommission für Forschungstaucher:innen der BG Bau) ausgestellt.

Gesetzlicher Versicherungsschutz bei Forschungstaucheinsätzen deutscher wissenschaftlicher Einrichtungen

Wie ist der Versicherungsschutz einer Person zu bewerten, die im Rahmen einer Diplomarbeit (oder einer vergleichbaren Studienleistung) unter Anwendung der DGUV Regel 101-023 „Einsatz von Forschungstauchern“ taucht?

Sämtliche Tätigkeiten im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule sind gesetzlich unfallversichert! Dies gilt auch für Diplomanden/Doktoranden, wenn sie an von der Hochschule unmittelbar durchgeführten und verantworteten Forschungstaucheinsätzen teilnehmen. Grundsätzlich erfolgt aber immer eine Einzelfallprüfung!

Wie ist der Schlüsselbegriff „organisatorischer Verantwortungsbereich“ zu interpretieren?

Es muss ein unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der Hochschule und ihren Einrichtungen bestehen. Die Tätigkeit darf also nicht außerhalb jeder Einwirkungsmöglichkeit der Hochschule durchgeführt werden. Die Hochschule muss die Möglichkeit haben, durch geeignete Unfallverhütungsmaßnahmen dem Eintritt eines Unfalls vorzubeugen (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, 2006, § 2 Rn. 521f.; Schulin Handbuch des Sozialversicherungsrechts Band 2, Unfallversicherungsrecht, 1996, § 18 Rn. 83; BSGE 44, 100).

Unterliegen Personen, die nicht zur Hochschule gehören, aber in Projekten der Hochschule eingesetzt werden, dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Teilnehmer an einem Forschungstauchprojekt ist gegeben, wenn die Beteiligten Personen als bzw. wie Beschäftigte auftragsgemäß und weisungsgebunden tätig sind.

Besteht bei eigenständigen Arbeiten gesetzlicher Versicherungsschutz?

Eigenständige Arbeiten sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert! Hierunter fallen z.B.:

  • unbetreute Gelände-/Feldarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung einer Abschluss-/Doktorarbeit außerhalb des Universitätsgeländes.
  • empfohlene aber nicht vorgeschriebene, privat organisierte Auslandsaufenthalte oder Auslandsreisen für die Erstellung Masterarbeits studienbezogener Arbeiten im häuslichen Bereich.

Ist die Teilnahme an der Ausbildung zum/zur geprüfte:n Forschungstaucher:in in einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Ausbildungsbetrieb gesetzlich unfallversichert?

Ja, wenn einer der drei Punkte erfüllt ist:

• Der/Die Teilnehmer:in wurde durch sein Unternehmen/seiner Hochschule zur Ausbildung entsendet.

• Der/Die Teilnehmer:in hat einen Vertrag mit der durchführenden Hochschule.

• Der/Die Teilnehmer:in ist selbstständig versichert (z.B. bei der VBG).

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Fragen zu Umschreibungen

Kann man die Forschungstauch-Lizenz in eine Sporttauch-Lizenz umschreiben lassen?

Ja. Die Umschreibung einer Forschungstauch-Lizenz in die VDST-Lizenz DGL**/Advanced Sports Diver ist ein normales Verfahren der KFT und ist mit dem VDST vereinbart. Das entsprechende Formular und die Voraussetzungen kann auf der KFT-Homepage unter Download “Zertifizierungen” gefunden und heruntergeladen werden: Umschreibung Forschungstaucher zu CMAS ** – Kommission Forschungstauchen Deutschland

Kann ein Sporttauch-Brevet in ein Forschungstauch-Zertifikat umgeschrieben werden?

Nein, das ist nicht möglich, da die Forschungstauchausbildung eine gänzlich andere Zielsetzung und einen sehr hohen zeitlichen und inhaltlichen Aufwand beinhaltet. Für die meist 3-wöchige verkürzte Ausbildung zum/zur Forschungstaucher:in bildet die Sporttauch-Lizenz GDL**/Advanced Sports Diver (oder ein Äquivalent) neben anderen Voraussetzungen die Basis.

Kann ich meine DLRG-, THW-Lizenz zum Forschungstaucher:in umschreiben lassen?

Ja, Grundlage hierfür ist die Handlungsempfehlung 06 “Crossover Verfahren zur Anerkennung nationaler und internationaler vergleichbarer Ausbildungen als “Geprüfte:r Forschungstaucher:in” gemäß DGUV Regel 101-023 „Forschungstauchen“”, in dem ein entsprechendes Formular und die Voraussetzungen für einen Crossover aufgeführt sind.

Gilt eine ISO-Zertifizierung gleichbedeutend mit einer Forschungstauch-Zertifizierung?

Nein. Die Unterschiede in den Ausbildungen sind in der Handlungsempfehlung 08 “Zur Bedeutung von Normen (ISO, EU und DIN) im deutschen Arbeitsmarkt mit speziellem Bezug zur Normenreihe ISO Normen 8804-1:3” zu finden. Um als Forschungstaucher:in in Deutschland tätig zu sein, ist eine mehrwöchige Ausbildung zum oder zur Forschungstaucher:in mit einer erfolgreichen zweitägigen Abschlussprüfung vor der Prüfungskommission der DGUV nötig, die einem die Lizenz “Geprüfte:r Forschungstaucher:in” erbringt.

Kann ich mit meiner CMAS-Lizenz “Scientific Diving” als Forschungstaucher:in tätig sein?

Klares Nein! Um als Forschungstaucher:in in Deutschland tätig zu sein, ist eine mehrwöchige Ausbildung zum oder zur Forschungstaucher:in mit einer erfolgreichen zweitägigen Abschlussprüfung vor der Prüfungskommission der DGUV nötig, die einem die Lizenz “Geprüfte:r Forschungstaucher:in” erbringt. Die CMAS-Zertifizierung wird auch seit 2025 nicht mehr angeboten.

Ist ein Crossover zum Amerikanischen AAUS möglich?

Es gibt nur die Möglichkeit, das AAUS bzw. das CAUS im Rahmen eines Crossovers in ein ESD-Zertifikat umzuschreiben. Im umgekehrten Fall muss dies die Stelle der AAUS/CAUS beantworten. Das sind meist die Safety Diving Officers der jeweiligen Institutionen. Zur Anerkennung hilfreich ist die englische Übersetzung der DGUV Regel 101-023 “Forschungstauchen”, da Anhang 4 den Ausbildungsplan sehr klar und detailliert aufführt.

Ausländische Zertifikate

Wie kann ich eine neue ESD-Karte beantragen bzw. meine alte verlängern lassen?

Auf der KFT-Homepage unter Download ist das Formular für die ESD-Verlängerung zu finden: Antrag Verlängerung ESD – Kommission Forschungstauchen Deutschland. Dasselbe gilt entsprechend der AESD-Verlängerung.

Können kanadische und amerikanische Forschungstaucher die deutsche Forschungstauchlizenz erwerben, und wie erfolgt die Anerkennung ihrer Qualifikationen?

Ja, es ist möglich, die deutsche Lizenz zu erwerben, jedoch gelten derzeit spezifische Regelungen für kanadische und amerikanische Forschungstaucher. Der Kurs wird als einwöchige Veranstaltung für vollständig ausgebildete Taucher:innen angeboten und konzentriert sich auf eine Kompetenzprüfung, nicht auf eine Ausbildung. 

Hinweis: Für die deutsche Forschungstauchzertifizierung wird ein umfassendes Wissensniveau vorausgesetzt. Dazu gehören fundierte Kenntnisse der einschlägigen deutschen Gesetze und Vorschriften sowie vertiefte Kenntnisse in Tauchphysik, Tauchmedizin und fortgeschrittenen Tauchtechniken.

Was sind die Voraussetzungen, um eine ESD-Zertifizierung zu erhalten?

Die Voraussetzungen sind auf der KFT-Homepage zu finden: Antrag ESD Zertifikat – Kommission Forschungstauchen Deutschland

Kann ich meine FT-Zertifikat in ein Europäisches Zertifikat umschreiben?

Ja, dafür ist eine aktive FT-Lizenz erforderlich, das bedeutet, dass eine Kopie des Taucherdienstbuches der letzte 12 Monate zugeschickt werden muss. Weitere Informationen sind auf der KFT-Homepage zu finden: Antrag ESD Zertifikat – Kommission Forschungstauchen Deutschland

Wie lange dauert es, ein ESD-Zertifikat zu bekommen?

Die Dauer der Bearbeitung ist vom vollständigen Eingang aller erforderlichen Unterlagen abhängig. Nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen erfolgt die Ausstellung des Zertifikats üblicherweise innerhalb von etwa zwei Wochen.

Kann ich meine Erste Hilfe aus dem europäischen und nicht europäischen Ausland anerkennen lassen?

Dies ist eine Einzelfallentscheidung. Die Inhalte der Ersten Hilfe müssen mindestens den deutschen Ausbildungsinhalten entsprechen.

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Newsletter 11-2025

Der neueste Newsletter der KFT steht mit folgenden Themen zum Download bereit:

  • KFT Handlungsempfehlung 06 – Crossover Verfahren zur Anerkennung nationaler und internationaler vergleichbarer Ausbildungen als “Geprüfte:r Forschungstaucher:in” gemäß DGUV Regel 101-023 „Forschungstauchen“
  • KFT Handlungsempfehlung 08 – Zur Bedeutung von Normen (ISO, EU und DIN) im deutschen Arbeitsmarkt mit speziellen Bezug zur Normenreihe ISO Normen 8804-1:3
  • Fort- und Weiterbildungen im Bereich „wissenschaftliches Tauchen gemäß DGUV Regel 101-023
  • KFT Jahreshauptversammlung Februar 2026 in Engen am Bodensee beim Ausbildungsbetrieb Teraqua/ArchaeoTask

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Zwei neue Handlungsempfehlungen

Die KFT hat in Zusammenarbeit mit der DGUV zwei neue Handlungsempfehlungen erstellt. Sie sind wie immer auch im Downloadbereich zu finden.

Die Handlungsempfehlung 06 behandelt Crossover Verfahren zur Anerkennung nationaler und internationaler vergleichbarer Ausbildungen als “Geprüfte:r Forschungstaucher:in” gemäß DGUV Regel 101-023 „Forschungstauchen“. Hier wird anhand nachvollziehbarer Kriterien die Möglichkeit zum Crossover für die meisten Hilfeleistungsorganisation ermöglicht.


Die Handlungsempfehlung 08 behandelt die Bedeutung (und ihrer Grenzen) von Normen (ISO, EU und DIN) im deutschen Arbeitsmarkt mit speziellem Bezug zur Normenreihe ISO Normen 8804-1:3


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