Jedes Jahr bilden unsere Ausbildungsbetriebe 80 Wissenschaftler, Ingenieure oder Journalisten zu geprüften Forschungstauchern aus.
Forschungstaucher aus Deutschland sind auf der ganzen Welt aktiv.
Am 17.12.2024 erschien in der Tageszeitung Kieler Nachrichten die Meldung, dass der Taucher Hubert Pinto de Kraus für die AfD Kiel als Direktkandidat zur Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 5 (Kiel, Kronshagen und Altenholz) nominiert wurde.
In der Meldung wird zudem angegeben, dass Hubert Pinto de Kraus Präsident der „Internationalen Vereinigung der Forschungstaucher“ sei. Diese Bezeichnung ist irreführend und falsch. Sie suggeriert, dass Hubert Pinto de Kraus in Verbindung mit der deutschen oder europäischen wissenschaftlichen Forschungstauchergemeinschaft steht. Dies ist nicht der Fall.
Tatsächlich handelt es sich bei der „Internationalen Vereinigung der Forschungstaucher“ um einen eingetragenen Verein, der lokal in Kiel agiert. Dieser Verein hat keinerlei Verbindung zum beruflichen Forschungstauchen in Deutschland oder Europa. Er ist weder Mitglied der Kommission Forschungstauchen Deutschland (KFT) noch des Europäischen Panels für wissenschaftliches Tauchen, European Scientific Diving Panel (ESDP).
Die Kommission Forschungstauchen Deutschland ist der Berufsverband für das wissenschaftliche Tauchen in Deutschland und Vertreter Deutschlands im European Scientific Diving Panel. Wir distanzieren uns ausdrücklich von dieser irreführenden Bezeichnung „Präsident der Internationalen Vereinigung für Forschungstaucher“, da es eine solche internationale Institution in der im Artikel suggerierten Form nicht gibt.
In Zusammenarbeit mit der Prüfungskommission für Forschungstauchen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) wurde eine neue Prüfungsordnung erarbeitet. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft. Die alte Ordnung verliert dann ihre Gültigkeit.
In Anhang 2 gibt es ein neues Formular für die medizinische Untersuchung welches die neuen rechtlichen Vorgaben widerspiegelt. Es ist im Downloadbereich auch als separate Datei abgelegt.
Wir überarbeiten nach und nach die Formulare im Downloadbereich.
In Anpassung an die neue DGUV Regel 101-023 wurde das Antragsformular zur Taucheinsatzleiterin überarbeitet.
Die KFT und ihre Mitgliedsbetrieb sind überaus erfreut auf die neue DGUV Regel 101-023 "Forschungstauchen" verweisen zu dürfen.
Das neue Regelwerk wurde von der BG BAU in enger Zusammenarbeit mit der KFT und führenden Ärzten der Marine erstellt. Neben vielen Neuerungen im operativen Geschäft möchten wir besonders auf das neue Tabellenwerk im Annex hinweisen.
Die neue Regel kann hier heruntergeladen werden: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/1018/forschungstauchen
Die nachfolgende Aufstellung wurde als Handlungshilfe für wissenschaftliche Institute, tauchsportliche Verbände und Organisationen sowie für Behörden erarbeitet. Sie soll personalverantwortlichen Personen, die taucherische Tätigkeiten mitarbeitender Personen veranlassen, eine Hilfestellung bei der rechtlich belastbaren Durchführung von wissenschaftlichen Taucheinsätzen (etwa z. B. im Rahmen von Citizen Science-Projekten) geben.
(geändert am 07.11.2023 - Formatierung angepasst und jetzt funktionieren die Links am Ende des Dokuments)
Es gibt keine Beiträge in dieser Kategorie. Wenn Unterkategorien angezeigt werden, können diese aber Beiträge enthalten.