Wir überarbeiten nach und nach die Formulare im Downloadbereich.
In Anpassung an die neue DGUV Regel 101-023 wurde das Antragsformular zur Taucheinsatzleiterin überarbeitet.
Die KFT und ihre Mitgliedsbetrieb sind überaus erfreut auf die neue DGUV Regel 101-023 "Forschungstauchen" verweisen zu dürfen.
Das neue Regelwerk wurde von der BG BAU in enger Zusammenarbeit mit der KFT und führenden Ärzten der Marine erstellt. Neben vielen Neuerungen im operativen Geschäft möchten wir besonders auf das neue Tabellenwerk im Annex verweisen.
Die nachfolgende Aufstellung wurde als Handlungshilfe für wissenschaftliche Institute, tauchsportliche Verbände und Organisationen sowie für Behörden erarbeitet. Sie soll personalverantwortlichen Personen, die taucherische Tätigkeiten mitarbeitender Personen veranlassen, eine Hilfestellung bei der rechtlich belastbaren Durchführung von wissenschaftlichen Taucheinsätzen (etwa z. B. im Rahmen von Citizen Science-Projekten) geben.
(geändert am 07.11.2023 - Formatierung angepasst und jetzt funktionieren die Links am Ende des Dokuments)
Die Aktuellste Version der KFT Handlungsempfehlung 03 für die Verwendung von Beatmungsbeuteln ist erschienen. Ihr könnt sie hier herunterladen:
Der neue KFT Newsletter vom Mai 2023 ist vollgepackt mit Informationen.
Ladet ihn hier herunter:
Inhaltsverzeichnis
In den Europäischen Mitgliedstaaten, welche als „Statutory member“ im European Scientific Diving Panel (ESDP) gelistet sind (Members of the ESDP) besteht die Möglichkeit, die Äquivalenzbescheinigung „European Scientific Diver“ (ESD) bzw. „Advanced European Scientific Diver“ (AESD) in ihrem jeweiligen Land zu beantragen. Grundlage für die Ausstellung ist das jeweilige nationale Zertifikat für das Forschungstauchen. Diese Bescheinigung wird vom jeweiligen nationalen Komitee für das wissenschaftliche Tauchen ausgestellt (Homepage ESDP). Forschungstaucher aus dem Europäischen Raum mit der Zertifizierung "European Scientific Diver / Advanced European Scientific Diver“ werden in Deutschland vollumfänglich anerkannt.
AAUS oder CAUS zertifizierte wissenschaftliche Taucher mit einem gültigen, schriftlich vorliegenden AAUS oder CAUS Zertifikat können an einem 1-wöchigen KFT-Crossover Kurs mit abschließender BG-lich anerkannter Prüfung an einem BG-lich anerkannten Ausbildungsbetrieb teilnehmen um das deutsche Zertifikat „Geprüfter Forschungstaucher“ und die Äquivalenzbescheinigung European Scientific Diver zu erhalten.
Die Einsetzbarkeit wissenschaftlicher Taucher anderer (nicht Europäischer) Länder bzw. mit anderen (nationalen) Zertifizierungen zum wissenschaftlichen Tauchen ist in der DGUV 101-023, Abschnitt 5.5.5 geregelt und unterliegt der Einzelfallprüfung durch den Unternehmer. Bei diesbezüglichen Fragen berät die Kommission Forschungstauchen Deutschland (KFT).
Im internationalen Rahmen werden Geprüfte Forschungstaucher als European Scientific Diver / Advanced European Scientific Diver zertifiziert und können auf dieser Grundlage in weiten Teilen der Welt tätig werden. Ausländische Forschungstaucher mit der Zertifizierung "European Scientific Diver / Advanced European Scientific Diver“ werden in Deutschland vollumfänglich anerkannt.
Die Einsetzbarkeit wissenschaftlicher Taucher anderer (nicht Europäischer) Länder bzw. mit anderen (nationalen) Zertifizierungen zum wissenschaftlichen Tauchen muss im Einzelfallverfahren geprüft werden. Für wissenschaftliche Taucher aus dem US- oder Kanadischen Raum mit einer gültigen und schriftlich vorliegenden AAUS (American Academy of Underwater Sciences) oder CAUS (Canadian Academy of Underwater Sciences) Zertifizierung bietet die KFT sogenannte Crossover Kurse an. Im Rahmen dieser Kurse werden die entsprechenden US- oder Kanadischen Lizenzen zum Geprüften Forschungstaucher / European Scientific Diver umgeschrieben.
Den Hintergrund und die Kursinhalte des Crossovers wie sie momentan in Abstimmung mit der BG Bau abgehalten werden finden sich in folgendem Dokument.